Ertaubung


Wenn mit Hörgeräten kein ausreichendes Sprachverstehen mehr erreicht werden kann, kommt ein Cochlear Implantat zum Einsatz. Hierbei werden die Nervenendigungen in der Cochlea, die durch die nicht mehr funktionstüchtigen Sinneszellen im Innenohr nicht mehr gereizt werden, durch eine dünne Elektrode erregt. Die Funktionstüchtigkeit der Hörnerven und der zentralen Anteile der Hörbahn müssen also gegeben sein. Das ist die Grundvoraussetzungen für das Gelingen einer solchen Versorgung. Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist die kurze Dauer der Ertaubung, was die Notwendigkeit einer zügigen Diagnostik erneut unterstreicht. Bei tauben Erwachsenen, die schon vor oder während des Spracherwerbs ertaubt sind ist keine ausreichende Sprachkompetenz vorhanden. In solchen Fällen ist ein Cochlear Implantat nicht indiziert, da ein lautsprachliches Verstehen in der Regel nicht zu erwarten ist.

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